Die WEG-Verwaltung
Bei der WEG-Verwaltung kommt es insbesonders auf die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Gemeinschaftsordnung gegenüber allen Miteigentümern, Behörden und Dritten unter Berücksichtigung spezieller Wünsche.
Wohngelder
- Überwachung der Wohngeldzahlungen
Ordentliche Buchführung
- Führung eines Hauskontos mit allen Einnahmen und Ausgaben
- Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwaltungsbeirat
- Vorlage von Belegen zur Überprüfung der Jahresabrechnung durch den Beirat
- jährliche Erstellung eines Wirtschaftsplans
- jährliche Anpassung der Wohngelder
Wohngeldabrechnung
- Darstellung der Entwicklung des Bankbestandes
- Darstellung der Entwicklung des Instandhaltungsrücklagekontos
- Abrechnung über die jählrichen Einnahmen und Ausgaben
- Abrechnung der Heizkosten gemäß Teilungserklärung
Wohnungseigentümerversammlung
- fristgerechte Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung
- Beschlussfassungen
- Protokollführung
- Beschlussüberwachung
- Durchsetzung der gefassten Beschlüsse gegenüber allen Miteigentümern, Behörden und Dritten
- Instandhaltungsrücklage
- Anlage und Führung eines Rücklagekontos
- Zuführung zur Rücklage gemäß Beschluss bzw. Teilungserklärung
- jährliche Abrechnung des Rücklagenkontos
- Durchführung und Durchsetzung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes erforderlicher Maßnahmen
Objektbewirtschaftung
- Abschluss, Überprüfung, Überwachung und Kündigung von Wartungsverträgen
- Abschluss und Überwachung von Versicherungsverträgen mit Durchseztung sich daraus ergebender Rechte
- Einreichung und Betreuung von erventuellen Versicherungsschäden
- regelmäßige Begehung der Liegenschaft zur Feststellung des Objektzustandes
- Beauftragung und Überwachung von Fachfirmen zur Durchführung erforderlicher Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen
- Schriftverkehr mit Behörden, Versorgern und Dritten
- Einstellung, Beauftragung und Entlassung von Hauswarten für z. B. Hausreinigung, Schneebeseitigung und Gartenpflege
Sanierung und Modernisierung
- Überwachung der Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen
- Individuelle Ge- bzw. Umgestaltung des Objektes
- Überprüfung und Überwachung der Gewährleistungsfristen