Die Sondereigentumsverwaltung

Zu der Verwaltung des jeweiligen Sondereigentums gehört die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Auftraggebers gegenüber allen Behörden, Versorgern, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern.

Mietverträge

  • Der Abschluss von Mietverträgen nach der jeweiligen aktuellen Rechtsprechung mit der damit verbundenen Überwachung aller Rechte und Pflichten
  • Führung von Schriftverkehr gegenüber Mietern und Ämtern
  • Anlage, Betreuung und Auflösung von Mietkautionskonten
  • Kündigung von Mietverträgen.

Wohnungs- Übergaben / Abnahmen

  • Abnahme-/Übergabeprotokoll anfertigen
  • Durchsetzung der sich daraus ergebenden Instandsetzungspflicht des Mieters
  • Überwachung von An-und Abmeldungen bei Versorgern und Behörden

Ordentliche Buchführung

  • Mietenbuchhaltung mit einer ausführlichen Monatsabrechnung für den Auftraggeber
  • Jahresabrechnung für den Auftraggeber
  • Jahresabschluß zur Weitergabe an den Steuerberater

Mahnwesen

  • Überwachung der monatlichen Mieteingänge
  • regelmäßiges Mahnwesen
  • Eintreibung offener Forderung durch die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt

Mieterhöhung

  • Überwachung von Staffelmietvereinbarungen
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen und ggf. deren Geltendmachung mit gerichtlicher Hilfe

Nebenkostenabrechnung

  • Durchführung und Zustellung der jährlichen Betriebs- Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Vereinbarungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und den Zahlenwerten der WEG-Verwaltung

Objektbewirtschaftung

  • Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Wohnung erforderlichen Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit der WEG Verwaltung
  • Beachtung der gefassten Beschlüsse bei Abschluss von Mietvertägen
  • Zahlung von Wohngeldern aus Mieteinnahmen
  • Verteilung bzw. Auskehrung und Überwachung der Mietüberschüsse
  • Jahresabrechnung
  • jährliche Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondereigentums gegenüber dem Auftraggeber
  • Einreichung und Betreuung von erventuellen Versicherungsschäden
  • regelmäßige Begehung der Liegenschaft zur Feststellung des Objektzustandes
  • Beauftragung und Überwachung von Fachfirmen zur Durchführung erforderlicher Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen
  • Schriftverkehr mit Behörden, Versorgern und Dritten

Sanierung und Modernisierung

  • Überwachung der Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen
  • Individuelle Ge- bzw. Umgestaltung der einzelnen Wohnung
  • Überprüfung und Überwachung der Gewährleistungsfristen