Die Sondereigentumsverwaltung
Zu der Verwaltung des jeweiligen Sondereigentums gehört die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Auftraggebers gegenüber allen Behörden, Versorgern, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern.
Mietverträge
- Der Abschluss von Mietverträgen nach der jeweiligen aktuellen Rechtsprechung mit der damit verbundenen Überwachung aller Rechte und Pflichten
- Führung von Schriftverkehr gegenüber Mietern und Ämtern
- Anlage, Betreuung und Auflösung von Mietkautionskonten
- Kündigung von Mietverträgen.
Wohnungs- Übergaben / Abnahmen
- Abnahme-/Übergabeprotokoll anfertigen
- Durchsetzung der sich daraus ergebenden Instandsetzungspflicht des Mieters
- Überwachung von An-und Abmeldungen bei Versorgern und Behörden
Ordentliche Buchführung
- Mietenbuchhaltung mit einer ausführlichen Monatsabrechnung für den Auftraggeber
- Jahresabrechnung für den Auftraggeber
- Jahresabschluß zur Weitergabe an den Steuerberater
Mahnwesen
- Überwachung der monatlichen Mieteingänge
- regelmäßiges Mahnwesen
- Eintreibung offener Forderung durch die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt
Mieterhöhung
- Überwachung von Staffelmietvereinbarungen
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen und ggf. deren Geltendmachung mit gerichtlicher Hilfe
Nebenkostenabrechnung
- Durchführung und Zustellung der jährlichen Betriebs- Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Vereinbarungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und den Zahlenwerten der WEG-Verwaltung
Objektbewirtschaftung
- Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Wohnung erforderlichen Maßnahmen
- Zusammenarbeit mit der WEG Verwaltung
- Beachtung der gefassten Beschlüsse bei Abschluss von Mietvertägen
- Zahlung von Wohngeldern aus Mieteinnahmen
- Verteilung bzw. Auskehrung und Überwachung der Mietüberschüsse
- Jahresabrechnung
- jährliche Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondereigentums gegenüber dem Auftraggeber
- Einreichung und Betreuung von erventuellen Versicherungsschäden
- regelmäßige Begehung der Liegenschaft zur Feststellung des Objektzustandes
- Beauftragung und Überwachung von Fachfirmen zur Durchführung erforderlicher Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen
- Schriftverkehr mit Behörden, Versorgern und Dritten
Sanierung und Modernisierung
- Überwachung der Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen
- Individuelle Ge- bzw. Umgestaltung der einzelnen Wohnung
- Überprüfung und Überwachung der Gewährleistungsfristen